1. Allgemeines
Für den Vertrieb unserer Produkte und Dienstleistungen regeln diese
Geschäftsbedingungen die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der GEDAT
Datentechnik GmbH (im folgenden GEDAT genannt) und ihren Vertragspartnern,
sie gelten auch für künftige Geschäfte.
Zuwiderlaufende oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten GEDAT nicht, auch wenn
GEDAT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Abweichungen von diesen
Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von GEDAT vorher schriftlich bestätigt
wurden.
2. Angebotsbedingungen / Auftragsbestätigung
Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Angeboten sowie
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, wenn sie im Einzelfall
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung von GEDAT oder, falls eine solche nicht erfolgt ist,
der Auftrag des Bestellers maßgebend.
Der Auftrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung
von GEDAT oder die Realisierung der Bestellung zustande.
GEDAT behält sich durch die schnelle
Weiterentwicklung der technischen Geräte vor, von der Produktbeschreibung
abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die beschriebenen
Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden.
GEDAT wird den Vertragspartner in diesem Falle vor Lieferung informieren,
und ihm auch die Rückgängigmachung des Vertrages anbieten.
3. Preise
Die Preise
verstehen sich grundsätzlich netto in EURO ab Lager Hohenstein-Ernstthal,
ausschließlich Verpackung, Transport, sonstiger Nebenkosten (z.B.
Installation), sowie der bei Lieferung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Preise in unserem Internetshop und in den Preislisten für
Endkunden sind jedoch inklusive Mehrwertsteuer angegeben und als solche
gekennzeichnet.
Preise in unseren Internetshops sind als Angebotspreise zu verstehen.
4. Lieferzeiten
Termine für
Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von GEDAT ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der
Vertragspartner eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren
fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche
stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
5. Zahlungsbedingungen
Für
Endkunden gilt, dass sämtliche Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum ohne Abzug zu leisten sind.
Zahlungen von EDV-Wiederverkäufern erfolgen grundsätzlich nach 3
Arbeitstagen ab Rechnungsausstellungsdatum ohne Abzug per Lastschrifteinzug.
Zur Einstufung eines Vertragspartners als Wiederverkäufer muss GEDAT eine
entsprechende Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszuges
vorliegen.
Unter Berücksichtigung der Bonität und des Umsatzvolumens des Kunden kann
von dieser Regelung per Vereinbarung abgewichen werden.
Bei nicht
ausreichender Bonität kann GEDAT nach freiem Ermessen Barzahlung bzw.
Vorkasse verlangen.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers vor, so kann GEDAT Bar- bzw.
Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, noch
nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Bestellers zurückholen sowie die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Falls GEDAT eine
Zahlung durch Scheck akzeptiert, gilt die Zahlung erst mit Einlösung als
bewirkt.
Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung
oder auf Grund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem
Kunden berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist GEDAT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a.
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz
zu berechnen. Die Aufrechnung ist außer bei von GEDAT anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen
aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
Kommt der Besteller mit Abnahme des Vertragsgegenstandes in Verzug, so ist
GEDAT berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises sowie aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen
aus unserer Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der
Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
gegen seine Kunden an uns ab.
Im Falle der Umbildung oder Verarbeitung der von GEDAT gelieferten Ware
geschieht dies für GEDAT. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände
zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Besteller wird die Vorbehaltsware für
GEDAT auf eigene Kosten sachgemäß lagern und ordnungsgemäß versichern.
Der Besteller ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware nicht berechtigt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das
Eigentum von GEDAT hinzuweisen und GEDAT unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
Durch solche Eingriffe entstehende
Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale
Freigabe trägt der Kunde.
Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten länger als
14 Tage in Verzug, ist GEDAT berechtigt, die Herausgabe der gelieferten
Vorbehaltswaren auf Kosten des Bestellers zu verlangen oder diese aus
fremden Räumen auf Kosten des Bestellers zu entfernen und in eigenen Besitz
zu nehmen.
GEDAT ist dann nur gegen vorherige Erfüllung aller offenen Forderungen
durch den Besteller zur Lieferung verpflichtet.
Die Geltendmachung
eines Schadensersatzes durch GEDAT bleibt hiervon unberührt.
GEDAT verpflichtet sich, die ihr
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach ihrer Wahl
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20% übersteigt.
7. Widerrufsbelehrung
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GEDAT Datentechnik GmbH, Antonstraße 3, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Tel. 03723 / 66 78-0, Fax 03723 / 66 78 79, E-Mail: vertrieb@gedat.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular (hier downloaden) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite http://www.gedat.com/Widerruf elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
8. Rücknahme von Waren
Diese gesamte Klausel gilt nur für Kunden, die keine Endverbraucher
sind, die also ein Rechtsgeschäft zum Zweck abschließen, das ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann:
GEDAT ist grundsätzlich nicht verpflichtet gelieferte Waren zurückzunehmen,
es sei denn, GEDAT selbst hat die Ursache zu vertreten, nach der der Kunde
um Rücknahme ersucht, z.B. Falschlieferung, Gewährleistung. Eine Rücknahme
ist natürlich auch bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung
möglich.
Wenn GEDAT jedoch ungebrauchte Ware ohne Rechtsgrund zurücknimmt, werden
dem Geschäftspartner regelmäßig 10% des Kaufpreises als Aufwandspauschale
in Rechnung gestellt. Verzichtet GEDAT in Einzelfällen auf die
Aufwandspauschale, entsteht daraus für weitere Geschäfte kein
Rechtsanspruch.
9. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt
auf Rechnung des Bestellers.
Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem
Gewicht und dem Versandziel oder sind besonders vereinbart. Sie sind unseren
jeweils gültigen Preislisten, speziellen Angeboten bzw. der Auftragsbestätigung
zu entnehmen.
Sollten nicht alle Artikel lieferbar sein, sendet GEDAT grundsätzlich
sofort die verfügbaren Artikel, die restlichen werden bei Verfügbarkeit in
einer versandkostenfreien Nachlieferung zusammengefasst. Bei speziellen
Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung behalten wir uns vor,
zusätzliche Versandkosten für jede Teillieferung zu berechnen. Eventuelle Nachnahmekosten fallen ebenfalls für jede Lieferung an.
Verpackungen werden Eigentum des Vertragspartners und von GEDAT in den
Versandkosten berechnet.
Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
Bei Lieferung geht die Gefahr mit der schriftlichen Empfangsbestätigung des
Kunden auf ihn über.
Bei offensichtlichen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem
Transporteur entweder die Annahme zu verweigern oder die Beschädigung
sofort bei Übernahme der Ware schriftlich zu protokollieren. Verdeckte Schäden
(auch quantitative Mängel) sind GEDAT unverzüglich, nachdem die Empfangsbestätigung geleistet
wurde, schriftlich anzuzeigen.
Für Reparaturgeräte, die uns nicht in Originalverpackung zugesandt wurden,
können wir keine Haftung für eventuelle Transportschäden übernehmen.
10. Gewährleistung
Der Käufer hat das
Recht, Mängelansprüche innerhalb von 24 Monaten ab Abnahme der Ware
(Zeitpunkt des Gefahrübergangs) geltend zu machen. GEDAT verkürzt die Gewährleistungsfrist
auch für Vertragspartner, die keine Endverbraucher sind, nicht.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache bei Abnahme:
Keine Mängel liegen vor:
12. Leih- /testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder Materialien zur Verfügung
gestellt, so bleiben diese Eigentum von GEDAT. GEDAT hat das Recht, die
Leihgeräte jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern. Kommt
der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die
Produkte zum Preis der aktuell gültigen Preisliste von GEDAT als gekauft.
13. Verbraucherinformation
Gemäß der ODR-Verordnung finden Sie hier
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguageden Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform für Verbraucher.
Die GEDAT Datentechnik GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Haftungsbeschränkung
Soweit in den
vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung,
insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder
Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare
Schäden ausgeschlossen.
Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
15. Schlussbestimmungen
Die Nichtausübung
von Rechten durch GEDAT bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Hohenstein-Ernstthal alleiniger
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des
UN-Kaufrechtes (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu
ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in
rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. Das
gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine
Regelungslücke enthält.
Hohenstein-Ernstthal, November 2017